Tätigkeitsbereiche

Wirtschaftsrecht

Im Bereich Wirtschaftsrecht bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung zu allen relevanten Aspekten sowie Vertretung bei juristischen Auseinandersetzungen.

Das Wirtschaftsrecht beschäftigt sich mit sämtlichen rechtlichen Fragen kleiner und mittelständischer Unternehmen, angefangen von arbeitsrechtlichen Fragen (Umgang mit den eigenen Arbeitnehmern etc.) über insolvenzrechtliche Fragen (Probleme bei der Finanzierung und daraus resultierende Folgen) bis hin zu Fragen zur Vertragsgestaltung, z.B. mit Lieferanten oder Kunden.

Für Unternehmer ist es wichtig den eigenen Betrieb rechtssicher zu gestalten, damit keine rechtlichen Risiken entstehen, die später finanzielle Folgen nach sich ziehen. Hierzu gehört auch die gängige Praxis in manchen kleinen oder mittelständischen Unternehmen auf schriftliche Verträge mit Arbeitnehmern oder Lieferanten zu verzichten. Denn obwohl mündliche Verträge wirksam sind, können Streitigkeiten zwischen den Parteien hier leichter entstehen, da nichts schriftlich fixiert ist. Gerade im Hinblick auf Verträge mit Mitarbeitern sind Unternehmen sogar gesetzlich verpflichtet, Arbeitsverträge schriftlich zu formulieren (Nachweisgesetz).

Die Streitigkeiten, die durch solche Sorglosigkeit entstehen, sind immer mit finanziellen Ausgaben verbunden, z.B. für Anwälte. Wir helfen Ihnen, alle Arbeitsabläufe in Ihrem Unternehmen von vornherein rechtssicher zu gestalten, damit Meinungsverschiedenheiten verhindert werden und klare und aufgeräumte Verhältnisse herrschen.