Tätigkeitsbereiche

Franchiserecht

Im Bereich Franchiserecht bieten wir Beratung und Vertretung rund um die Themen:

Beratung von Franchisenehmern im vorvertraglichen Bereich

Franchisenehmer sind zwar laut Rechtsprechung Unternehmer, nicht immer sind sie aber mit allen Aspekten des Unternehmertums bekannt. Ihnen obliegt jedoch die Verantwortung, alle wichtigen Informationen im Vorfeld eines Franchiseverhältnisses zusammenzutragen und vom Franchisegeber einzufordern. Wir geben Franchisenehmern im Vorfeld Hilfestellung und klären, welche Informationen sie benötigen und prüfen den vorgelegten Franchisevertrag gründlich. Dies ist besonders wichtig, da durch die Rechtssprechung Schadensersatzansprüche aufgrund angeblicher Aufklärungspflichtsverletzungen im vorvertraglichen Bereich nur schwer geltend gemacht werden können. Gleichzeitig klären wir mit dem Franchisenehmer ab, ob Faktoren wie feste Vertragslaufzeiten oder vom Franchisegeber geforderte Investitionen bedacht und richtig kalkuliert wurden. Im schlimmsten Fall können solche rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen sonst in den finanziellen Ruin führen.

Vertretung im laufenden Franchiseverhältnis sowie Beendigung des Franchiseverhältnisses

Für einen Franchisenehmer kann es sinnvoll sein, vorzeitig aus dem Franchiseverhältnis auszuscheiden, falls die Zusammenarbeit mit dem Franchisegeber nicht funktioniert. Da Verträge meistens fest abgeschlossen sind, helfen pauschale Lösungen hier nicht weiter. Stattdessen erarbeiten wir eine Strategie zum Austritt, die auf die Gegebenheiten des Einzelfalls zugeschnitten ist.

Gründung eines Franchisesystems

Die Gründung eines Franchisesystems erfordert die Klärung vieler rechtlicher Fragen. Meist starten Unternehmer ohne entsprechende Beratung und merken erst später, dass sie Fehler gemacht haben. Die Folge solcher Versäumnisse können finanzielle Schäden sein, beispielsweise weil Franchisenehmer die Geschäftsidee zwar nutzen, aber die entsprechende Gegenleistung (Franchisegebühr) nicht entrichten. In diesem Zusammenhang ist auch der Schutz von Ideen oder Vorhaben ein wichtiges Instrument, damit diese nicht einfach von Dritten kopiert werden können. Wir durchleuchten in der Gründungphase das Vorhaben auf Signien und achten darauf, dass das vom Franchisegeber entworfene Geschäftsmodell verlässlich auf Machbarkeit getestet wird. Erst danach leiten wir sämtliche Schritte zum Schutze des Geschäftsvorhabens ein. Dazu fertigen wir die erforderlichen Vertragsunterlagen an und formulieren diese rechtssicher. Erst wenn alle erforderlichen Vorarbeiten geleistet sind, kann der Franchisegeber gesichert auf die Suche nach Franchisenehmern gehen.

Beratung des Franchisegebers im laufenden Franchiseverhältnis

Im laufenden Franchiseverhältnis entstehen oft Fragen, die schnell geklärt werden sollten: Welche konkreten Waren dürfen Franchisenehmer anbieten? Welche Layoute dürfen Franchisenehmer bei der Gestaltung eines Stores umsetzen? Darf Einblick in die Umsatzzahlen der Franchisenehmer genommen werden und wenn ja in welchem Umfang? Abrechnungsfragen führen häufig zu Meinungsverschiedenheiten, da Franchisenehmer manchmal dazu neigen, nicht alle Umsätze ordnungsgemäß zu verbuchen, um auf diese Weise eine niedrigere Franchisegebühr an den Franchisegeber zu zahlen.

Beendigung eines Franchiseverhältnisses

Es kann passieren, dass Franchisegeber und Franchisenehmer nicht gut zusammen arbeiten können. Möglicherweise verletzt auch ein Franchisenehmer bestimmte Pflichten aus dem Vertrag. Wir prüfen, wie sich ein Franchisevertrag bzw. ein Franchiseverhältnis möglichst zeitnah beendet lässt, sodass die Franchisekette nicht unter dem Wechsel der Franchisenehmer leidet.