Tätigkeitsbereiche

Forderungsmanagement

Im Bereich Forderungsmanagement bieten wir Beratung und Vertretung rund um die Themen:

Sicherstellung der wirksamen Begründung Ihrer Forderung

Wir prüfen, ob ein wirksamer Vertrag besteht und ausstehende Forderungen rechtlich durchsetzbar sind. In der Praxis machen Vertragsparteien oft Fehler, beispielsweise bleiben Abreden unklar oder erfolgen nur mündlich. Erbringen Unternehmen dann Leistungen, die vom Auftraggeber nicht bezahlt werden, müssen Sachverhalt und Rechtslage geklärt werden, um Forderungen im nächsten Schritt gerichtlich durchsetzen zu können.

Geltendmachung der Forderung

Ist die Forderung rechtlich durchsetzbar, muss sie zunächst außergerichtlich und im nächsten Schritt gerichtlich geltend gemacht werden. Im Rahmen einer gerichtlichen Geltendmachung wird ein Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid, Urteil etc.) gegen den Auftraggeber erwirkt. Begleicht der Auftraggeber die Forderung trotzdem nicht, kann im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine Beitreibung der Forderung versucht werden. Wichtig ist in jedem Fall ein zügiges Handeln, da es für den Erfolg entscheidend ist.