Tätigkeitsbereiche

Insolvenzrecht

Im Bereich Insolvenzrecht bieten wir Beratung und Vertretung rund um die Themen:

Vertretung der Schuldnerseite: Vermeidung eines Insolvenzverfahrens durch eine außergerichtliche Sanierung

Wir klären für Sie die Frage, ob trotz vorhandener Insolvenz ein Insolvenzverfahren durch eine außergerichtliche Sanierung vermieden werden kann. Die außergerichtliche Sanierung beseitigt die Insolvenzsituation ohne jahrelanges gerichtliches Insolvenzverfahren, das in der Regel weitere Pflichten gegenüber dem Insolvenzverwalter mit sich bringt. Eine außergerichtliche Sanierung ist allerdings nur dann möglich, wenn alle Gläubiger den ihnen unterbreiteten Sanierungs- bzw. Schuldenbereinigungsplan annehmen.

Vertretung eines Schuldners bei gerichtlichen Insolvenzverfahren

Ein durchschnittliches gerichtliches Insolvenzverfahren dauert ca. ein bis zwei Jahre. Nach dessen Abschluss setzt sich die sogenannte Wohlverhaltensperiode fort, die nach derzeitiger Rechtslage sechs Jahre dauert und mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt. Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag kann diese Zeit verkürzt werden. Wir beraten, welche Rechte und Pflichten in einem Insolvenzverfahren und der anschließenden Wohlverhaltensperiode bestehen, damit die Restschuldbefreiung am Ende der Wohlverhaltensperiode nicht gefährdet wird. Zudem klären wir, falls im Zuge des Insolvenzverfahrens Meinungsverschiedenheiten mit dem Insolvenzverwalter entstehen, welche Vermögensgegenstände oder Einnahmen verwertet werden dürfen und welche nicht.

Vertretung eines Gläubigers im Insolvenzverfahren

Wir prüfen und beraten im Einzelfall, welche Rechte Gläubigern zustehen und welche Möglichkeiten zur Realisierung der Forderungen im Insolvenzverfahren bestehen. Klassisches Vorgehen ist die Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Forderung – falls sie vom Insolvenzverwalter anerkannt wird – über Jahre bestehen bleibt und am Ende nur eine kleine Quotenzahlung erfolgt. Hier gilt es, andere Maßnahmen abzuwägen.

Spezielle Website zum Thema Sanierung und Insolvenzrecht unter www.sanierung-insolvenz-wiesbaden.de.